GModG vs. GEG: Regulatorische Flexibilität
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und bietet durch den Wegfall der 65%-EE-Einbaupflicht mehr technologische Entscheidungsfreiheit. Während das GEG durch komplexe Übergangsfristen und starre Vorgaben geprägt war, senkt das GModG die Schwelle für die Gebäudeautomation bei Nichtwohngebäuden auf 70 kW bis Ende 2029. Für Neubauprojekte ist das GModG aufgrund der höheren Flexibilität bei der Heizungswahl vorzuziehen, sofern die langfristigen Anforderungen der sogenannten Biotreppe für Brennstoffe eingeplant werden.
