Asbest

Stand: 3. November 2026

Asbest ist ein silikatisches Mineral, das aufgrund seiner hohen Gesundheitsgefahr heute verboten ist. In Deutschland bis 1990 in Gebäuden verbaut, erfordert es bei Sanierungen strikte Einhaltung der TRGS 519.

Asbest ist aufgrund seiner krebserregenden Wirkung seit 1993 in Deutschland weitgehend verboten. Vorhandene Bestände müssen bei Beschädigung oder Sanierung gemäß TRGS 519 durch zertifizierte Fachbetriebe sicher entfernt und als Gefahrstoff entsorgt werden.

Was ist es

Asbest bezeichnet eine Gruppe natürlich vorkommender, silikatischer Mineralfasern, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften wie Hitzebeständigkeit, Säureresistenz und hoher Zugfestigkeit zwischen den 1930er und 1990er Jahren breitflächig in der Bauindustrie eingesetzt wurden. In Deutschland wurde die Verwendung von Asbest für die meisten Anwendungen durch die Asbest-Verbotsverordnung (Asbest-Verbotsverordnung von 1993) weitgehend untersagt. Man unterscheidet heute primär zwischen fest gebundenem Asbest (z. B. Asbestzement) und schwach gebundenem Asbest (z. B. Spritzasbest, Leichtbauplatten mit hohem Asbestanteil).

Wie wirkt es im Gebäude

Die gesundheitliche Gefahr geht von der mechanischen Einwirkung auf die Fasern aus. Werden asbesthaltige Materialien beschädigt, bearbeitet oder durch Witterungseinflüsse zerfasert, gelangen lungengängige Fasern in die Raumluft. Nach der Klassifizierung der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) sind Asbestfasern als Gruppe 1 (krebserregend für den Menschen) eingestuft. Die Fasern können schwere Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder das Pleuramesotheliom auslösen. Eine Gefährdung tritt insbesondere bei Sanierungsarbeiten auf, wenn keine fachgerechten Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) eingehalten werden.

Wann sinnvoll

Die Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit 1993 gesetzlich verboten. Eine sinnvolle Anwendung in modernen Bauvorhaben oder Sanierungen existiert nicht. Bestehende asbesthaltige Bauteile, die sich in einem unbeschädigten Zustand befinden und nicht bearbeitet werden, können laut geltenden Vorschriften unter bestimmten Bedingungen an Ort und Stelle verbleiben, sofern durch ein zertifiziertes Gutachten keine Faserfreisetzung nachgewiesen wurde.

Wann nicht sinnvoll

Der Einbau, die Wiederverwendung oder der Handel mit Asbestprodukten ist illegal. Jegliche Bearbeitung von asbesthaltigem Material (Schleifen, Bohren, Brechen) ist ohne strikte Einhaltung der TRGS 519-Vorgaben untersagt und stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Von einer eigenständigen Entfernung ist aufgrund der Gefahr der Kontamination dringend abzuraten.

Kosten und Aufwand

Die Kosten für die Sanierung oder fachgerechte Entsorgung von Asbest sind projektindividuell. Sie hängen von der Art der Bindung, der Menge des Materials und den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen ab. Eine pauschale Kostenangabe ist nicht möglich. Die Entsorgung erfordert spezialisierte Fachunternehmen, eine Kennzeichnung als gefährlicher Abfall (AVV-Schlüssel) und eine Entsorgung auf dafür zugelassenen Deponien. Dazu liegt kein belegter Kennwert vor.

Evidenzlage

Die krebserregende Wirkung von Asbest ist durch umfangreiche epidemiologische Studien und toxikologische Langzeitdaten wissenschaftlich belegt. Die gesetzlichen Regelungen basieren auf diesen gesicherten Erkenntnissen, die eine klare Korrelation zwischen Faserinhalation und spezifischen Lungenerkrankungen belegen.

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